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28
Jan

Entsorgung – Neue Regelungen

Die Auflagen und Gesetze zur Entsorgung von mineralischen Abfällen werden immer strenger. (Außerdem werden Verstöße gegen das geltende Recht immer akribischer verfolgt und haben bei Verstößen teils gravierende Auswirkungen.) Natürlich ist es in der heutigen Zeit unumgänglich, die Natur in besonderer Weise zu schützen und zu erhalten. Dennoch ist es für uns eine immer größerer Herausforderung, allen Anforderungen gerecht zu werden.

Aus diesem Grund haben wir die Anlieferung von Bauschutt und Erdreich in diesem Jahr strenger geregelt:

  1. Ab sofort gelten auf unserer Bauschutt-Deponie geänderte Öffnungszeiten. Bauschutt kann in Zukunft von 7:00 bis 17:00 Uhr angeliefert werden.

 

  1. Es ist verpflichtend, das zu entsorgende Material bereits vor Baustellenbeginn bzw. vor der ersten Anlieferung analysieren zu lassen und uns die Analyse inklusive einer Verantwortlichen Erklärung zur Verfügung zu stellen.

 

Bitte senden Sie Analysen und Verantwortlichen Erklärungen zukünftig ausschließlich an die neu eingerichtete E-Mail Adresse ve@kieswerk-zoels.de. Alternativ werden auch Dokumente per Fax unter 08548/91026 akzeptiert.

 

  1. Die Wägung und Abrechnung von Bauschutt erfolgt ab sofort ausschließlich in Tonnen. Mengenangaben in Kubikmetern sind ab sofort nicht mehr zulässig.

 

  1. Angelieferte Materialien werden immer automatisch in die Entsorgungsklasse Z 1.1 eingestuft und entsprechend verrechnet. Soll eine Verrechnung als Z 0-Material erfolgen, bedarf es einer Analyse als Nachweis, auch bei geringen Entsorgungsmengen.

 

Sollte es noch Fragen zu den neuen Entsorgungsregeln geben, stehen wir Ihnen gerne jederzeit beratend zur Seite.

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Kieswerk Zöls
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94081 Fürstenzell

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